Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Hanse Tore GmbH & Co. KG (Stand 14.08.2013)

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Hanse Tore GmbH & Co. KG, soweit schriftlich nichts anderes vereinbart ist. Sie sind auf die wesentlichen Punkte reduziert, auf lange und unverständliche Formulierungen wird bewusst verzichtet.

1 Angebot
Die Angebotsbindefrist beträgt 30Tage. Irrtümer und Änderungen im Rahmen der Angebotserstellung sind ausdrücklich vorbehalten. Angebote anhand von Leistungsverzeichnissen beziehen sich lediglich auf die Positionen, nicht auf allgemeine oder technische Vorbemerkungen bzw. andere Texte. Es besteht kein Anspruch auf Richtigkeit/Vollständigkeit, das Angebot umfasst immer den Standard des jeweils angebotenen Produktes (Herstellerangabe).

2 Liefertermine
Generell halten wir alle mit Ihnen vereinbarten Termine ein, dennoch gelten diese unter Vorbehalt und werden bestimmt durch unsere Vorlieferanten. Bei unabwendbaren Verzögerungen geben wir Ihnen umgehend Bescheid. Eventuell entstehende Einlagerungskosten gehen zu Ihren Lasten, sollte die Anlieferung zum vereinbarten Termin nicht möglich sein. Die Lieferzeit beginnt immer mit endgültiger technischer und kaufmännischer Klarstellung des Auftrags. Eine verzögerte Freigabe Ihrerseits kann den Liefertermin aufschieben.

3 Montagetermine
Den Montagetermin für die Monteure stimmen wir individuell mit Ihnen ab. Sie haben dafür zu sorgen, dass die Montage zum vereinbarten Zeitpunkt möglich ist. Bei eventuellen Behinderungen behalten wir uns vor, entstehende Mehrkosten in Rechnung zu stellen.

4 Gefahrübergang
Mit der Anlieferung am vereinbarten Anlieferungsort bzw. Erstinbetriebnahme bei Toren mit Montage durch unsere Monteure geht die Gefahr auf Sie über. Eventuelle Schäden oder Beanstandungen müssen unverzüglich schriftlich gemeldet werden. Bei eigener Abholungen ab Lager oder Herstellerwerk geht mit Verladung der Ware die Gefahr auf Sie über.

5 Beanstandungen
Sollte es zu Beanstandungen kommen, verpflichten wir uns generell zur schnellstmöglichen Bearbeitung Ihrer Anliegen. Wir wollen Sie zufrieden stellen. Ihre Aufgabe ist es, uns festgestellte Beanstandungen unverzüglich zu melden, diese zu belegen und eine genaue Fehlerbeschreibung beizufügen.

6 Transportschäden
Das angelieferte Material ist sofort gründlich auf eventuelle Schäden zu überprüfen, diese sind auf dem Frachtbrief zu vermerken und vom Fahrer gegenzeichnen zu lassen. Fotos müssen den Schaden dokumentieren. Ausschließlich dann kann ein Transportschaden uns gegenüber geltend gemacht werden.

7 Gewährleistung
Die Gewährleistung richtet sich nach den gesonderten Gewährleistungsbestimmungen des jeweiligen Herstellers. Auf Wunsch senden wir Ihnen diese zu. Die Gewährleistungsfrist beginnt automatisch mit dem Tag der Anlieferung bei Ihnen bzw. dem Tag der Erstinbetriebnahme bei Toren mit Montage. In jedem Falle hat die Einhaltung der von Seiten des jeweiligen Herstellers vorgegebenen Wartungsintervalle entscheidenden Einfluss auf die Gewährleistung. Bei fehlender Wartung erlischt Ihr Gewährleistungsanspruch. Beachten Sie hierzu die Angaben in der Tordokumentation.

8 Optische Beanstandungen
Hinsichtlich rein optischer Beanstandungen an Produkten verweisen wir auf die entsprechenden Angaben in der Tordokumentation.

9 Veränderungen und Einflüsse von außen
Bei Veränderungen an der Konstruktion bzw. Anbau oder Anschluss von Fremdbauteilen (Bedienelemente, Impulsgeber, Signalgeber, etc.) des von uns gelieferten Produktes übernehmen wir für diese Fremdbauteile und davon ausgehende Funktionsstörungen keine Gewährleistung.
Das gleiche gilt für Einflüsse und Störungen von außen (EMV-Netzstörungen, -Funk, Frequenzstörungen, usw.). Des weiteren sind wir nicht verantwortlich für Gewährleistungsansprüche, die sich aus statischen Gründen des Bauwerkes ergeben.

10 Firmenzeichen
Wir sind berechtigt, an allen von uns gelieferten Produkten ein Firmenzeichen oder ein sonstiges Kennzeichen anzubringen.

11 Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Firma Hanse Tore GmbH & CO. KG.

12 Zahlung
Das jeweils vereinbarte Zahlungsziel entnehmen Sie bitte der Auftragsbestätigung bzw. Rechnung. Zahlungseingang ist der Tag, an dem wir über den Betrag verfügen können. Verrechnen Sie keine Gegenrechnung mit Ihrer Zahlung.

13 Zielüberschreitungen
Bei Überschreitung des Zahlungsziels wird in der Regel zunächst ein außergerichtliches Mahnverfahren durchgeführt. Hieraus entstehende Kosten sowie bankübliche Zinsen gehen zu Ihren Lasten. Danach leiten wir automatisch das gerichtliche Mahnverfahren ein. Sollten einmal besondere Zahlungsvereinbarungen notwendig sein, sprechen Sie uns bitte rechtzeitig, d.h. vor Auftragserteilung, an.

Hanse Tore GmbH & Co. KG, Hauptstraße 11, 21483 Dalldorf